BAFA-Förderung für
deine Transformation.
Circular Economy und Wandel - bis zu 3.500 € staatlich gefördert.
Du weißt, dass dein Unternehmen fit für die Zukunft werden muss. Ressourcen effizienter nutzen, Strukturen anpassen, Mitarbeitende mitnehmen. Aber wer soll das angehen – neben dem Tagesgeschäft?
Genau dafür gibt es die BAFA-Transformationsberatung. Und genau dafür bin ich als BAFA-gelistete Beraterin zugelassen.
WER FÖRDERT?
Was ist die BAFA?
Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – ist eine Bundesbehörde unter dem Bundesministerium für Wirtschaft. Es sitzt in Eschborn bei Frankfurt am Main und kümmert sich unter anderem um Exportkontrolle, Wirtschaftsförderung und verschiedene Unterstützungsprogramme für Unternehmen.
Dazu gehören auch Zuschüsse für Beratungen durch offiziell gelistete BAFA-Berater. Ausführliche Informationen zum Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Deine Beratungskosten sind bis zu einer Höhe von 3.500 € netto förderbar.
Du bekommst bis zu 80 % der Beratungskosten vom BAFA erstattet.
Du kannst pro Jahr zwei geförderte Beratungen in Anspruch nehmen.
Dein Eigenanteil liegt bei lediglich ca. 700 € netto.
ALLE DETAILS
Die wichtigsten Informationen zur
BAFA-Transformationsberatung.
Ich bin offiziell als BAFA-Beraterin gelistet. Das bedeutet für dich:
Meine Leistungen können, je nach Voraussetzungen, bis zu 3.500 Euro berücksichtigt und mit bis zu 80 %* gefördert werden. Du erhältst damit einen möglichen Zuschuss von bis zu 2.800 Euro.
*abhängig vom Bundesland
Ich begleite dich durch den gesamten Prozess, prüfe gemeinsam mit dir die Förderfähigkeit und unterstütze dich bei der Antragstellung – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Du hast als Selbstständige:r und Unternehmer:in die Möglichkeit, von der »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« zu profitieren, wenn du:
-
rechtlich selbstständig bist und in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig bist
-
deinen Unternehmenssitz in Deutschland hast
-
weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigst
-
einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro hast
Wenn dein Unternehmen neu gegründet ist und noch keinen Jahresabschluss hat, kannst du die Werte schätzen.
Wichtig: Die KMU-Grenzen gelten auch unter Einbeziehung von Partner- oder verbundenen Unternehmen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Januar 2023
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Nachdem wir gemeinsam geprüft haben, ob dein Unternehmen förderfähig ist, stellst du deinen Antrag direkt über das BAFA-Antragsportal. Dort gibst du die Unternehmensdaten ein und hinterlegst unsere BAFA-Berater-ID 228620.
Im Portal wählst du außerdem eine Leitstelle aus – in den meisten Fällen ist das die zuständige IHK.
Die Leitstelle prüft anschließend, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alles passt, erhältst du ein Informationsschreiben über die Rahmenbedingungen der Förderung. Sobald du dieses Schreiben bekommen hast, gibst du uns kurz Bescheid – und wir können in der Regel innerhalb weniger Tage mit der Beratung starten.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichst du die notwendigen Unterlagen ein. Dazu gehören unter anderem unser Beratungsbericht, unsere Rechnung sowie ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis. Wenn alles vollständig ist, überweist dir das BAFA deinen Zuschuss.

Erstgespräch & Angebot
Wir besprechen deinen Beratungswunsch und wir verschaffen uns einen ersten Eindruck von der Situation deines Unternehmens. Wir klären zusammen, was der Schwerpunkt deiner Beratung sein soll. Anschließend erhältst du ein unverbindliches Angebot und weitere Informationen zur Beantragung.

Förderantrag & Zuwendungsbescheid
Du stellst deinen Förderantrag beim BAFA. Ganz bequem per Online-Formular, so ist das in wenigen Minuten erledigt. Nach Antragsprüfung erhältst du vom BAFA den sog. Zuwendungsbescheid. Danach beginnen wir mit der Beratung.

Verwendungsnachweis
Den Verwendungsnachweis reichst du (bitte fristgerecht) über ein Online-Formular beim BAFA ein. Dem Beratungsbericht legst du noch einen Kontoauszug als Nachweis dafür bei, dass du alle Rechnungen bezahlt hast.